Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege ab September 2020
Träger beschäftigen sich u.a. innerhalb der Überarbeitung der unternehmensinternen Integrationskonzepte mit der Frage der Anerkennung ausländischer Fachkräfte. Hier kommt die Frage auf, auf welcher Ausbildungsgrundlage ab September 2020 die Anerkennung in der Pflege erfolgen wird.
Folgenden Stand hat diese Thematik aktuell laut Auskunft des Landesverwaltungsamtes:
- Es ist eine Empfehlung an die Bundesländer in Arbeit, die vorsieht, dass bis vorraussichtlich 2024 die Anerkennung nach den alten Gesetzlichkeiten erfolgen kann.
- Hintergrund: die Anpassungsqualifizierungen, die den Antragstellern auferlegt werden, münden ins 2. oder 3. Lehrjahr ein (dort sind Teile des Theorie- bzw. Praxisanteils zu absolvieren). Mit der neuen Ausbildung werden wir diese Jahrgänge erst sukzessive aufgebaut werden können. Zudem ist die Anerkennung nach dem PflBRG auch dahingehend zu betrachten, dass dann eine kompetenzorientierte Ausbildung in Deutschland vorliegt und die bisherige Prüfung der Gleichwertigkeit dementsprechend anzupassen ist.
- Insgesamt soll mit dieser Lösung ein Antragsteller-freundliches Verfahren gefunden werden und in der Zwischenzeit keine Nachteile entstehen.
Wie Sie die Richtigen erreichen und zusammenbringen
Jede und Jeden, egal zu welchem Preis? Um Menschen nachhaltig und erfolgreich zu gewinnen, müssen sowohl Zielgruppen als auch deren Bedürfnisse bekannt sein. Sind dann die unterschiedlichsten Rekrutierungskanäle bedient, geht es auch um die Ausgestaltung eines attraktiven und transparenten Bewerbungsprozesses. Führungskräfte gilt es zu stärken, die richtige Passung zwischen Bewerbenden und der eigenen Organisation herauszufinden.