1. Änderungsverordnung der Fachschulordnung für Fachbereich Sozialwesen
In dem Schreiben an die Fachschulen des Sozialwesens vom 5. Juli 2019 wurden die wesentlichen Neuerungen der 1. Änderungsverordnung für die Thüringer Fachschulordnung für den Fachbereich Sozialwesen dargestellt. Dazu gehören auch die geänderten Zugangsbedingungen für Bewerber*innen mit allgemeiner und Fachhochschulreife. Diese gelten mit Inkrafttreten des geänderten § 8 ThürSchulG ab 1. August 2020. Bis dahin können entsprechende Bewerber*innen im Rahmen von Einzelfallentscheidungen aufgenommen werden.
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Neue Arbeitswelten, Digitalisierung, Inklusion… – Fachkräftesicherung lebt von dynamischen Einflüssen: Haben Sie sich zum Beispiel die Frage gestellt, ob Sie wirklich geschlechtsneutral aufgestellt sind und allen die gleichen Chancen bieten? Welche Möglichkeiten mit Blick auf flexible Arbeitszeitmodelle bieten Sie an? Knüpfen Ihre Angebote an der Lebenswirklichkeit der Mitarbeitenden an? Sind Sie auf „der Höhe der Zeit“, wenn es um prozesstechnische Entwicklungen geht? Wo finden Sie Raum für Möglichkeiten und Platz für Experimente?